Satzung der Grünen Jugend Nürnberg

Präambel:

Wir – die GRÜNE JUGEND Nürnberg – verstehen uns sich als eine linke, basisdemokratische Jugendpartei. jung. grün. stachlig. – So lautet unser Motto. Doch wir sind weit mehr, als diese drei Worte abbilden können. Unser Verband ist vielfältig, voller unterschiedlicher Menschen und Ideen. Dennoch sind sie Ausdruck unserer Politik:


jung. – weil wir Teil der jungen Generation sind, die sich für eine gerechte Gesellschaft
einsetzt, die Teilhabe an politischen Prozessen wahrnimmt und einfordert, und die keine Lust
auf althergebrachte Denkmuster und festgefahrene Strukturen hat. Unsere Generation wird oft
als egoistisch, politikverdrossen und angepasst beschrieben. Wir aber kommen zur GRÜNEN
JUGEND Nürnberg, um gemeinsam etwas zu bewegen!

grün. – weil wir aus der Tradition der grünen Bewegungen kommen. Die zunehmende
Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist einer der Gründe, weshalb wir politisch
aktiv sind. Dabei bedeutet „grün“ für uns mehr als Umweltpolitik. Wir sind ökologisch,
sozial, basisdemokratisch, emanzipatorisch, antirassistisch, antinational, gewaltfrei,
globalisierungs- und kapitalismuskritisch und denken global!

stachlig. – weil wir unbequem sind, den Finger in die Wunde legen und Ungerechtigkeiten
anprangern. Wir wollen mehr als nur Denkanstöße geben und auf Probleme aufmerksam
machen. Wir finden uns nicht ab mit einfachen Antworten oder gut gemeinten
Kompromissen. Wir stellen die herrschende Politik kritisch in Frage und entwickeln Visionen
für eine bessere Welt!


Name und Sitz:
1. Der Name der politischen Jugendorganisation ist GRÜNE JUGEND Nürnberg.
2. Die GRÜNE JUGEND Nürnberg ist politisch unabhängig und sieht die Partei Bündnis
90/Die Grünen als ihre Ansprechpartnerin.
3. Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Nürnberg ist das Büro von Bündnis 90/Die Grünen
Kreisverband Nürnberg.
4. Der Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Nürnberg umfasst das Gebiet der Stadt
Nürnberg.

§ 1 Aufgaben
1. Die GRÜNE JUGEND Nürnberg wirbt innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der
Partei Bündnis 90/Die Grünen für ihre Ziele und Vorstellungen.
2. die GRÜNE JUNGEND Nürnberg bietet Bildungsangebote besonders im politischen
Bereich an.
3. Sie sucht die Zusammenarbeit mit verschiedenen grünnahen Jugendorganisationen und
unterstützt diese gegebenenfalls.
4. Die GRÜNE JUGEND Nürnberg arbeitet überparteilich zusammen um in der Gesellschaft
über ein politisches Thema aufzuklären. Dabei darf nicht gegen das Selbstverständnis der
GRÜNEN JUGEND verstoßen werden.
5. Arbeitet mit Mandatsträger*innen der GRÜNEN JUGEND Nürnberg und von
BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Nürnberg zusammen um in den Parlamenten ihre Ziele
umzusetzen
6. Die GRÜNE JUGEND Nürnberg arbeitet mit anderen Organisationsorganen der GRÜNEN
JUGEND thematisch und für einen überregionalen Austausch zusammen.

§2 Struktur
1. Der Kreisverband Nürnberg ist anerkanntes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bayern und
der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken.
2. Die Grüne Jugend besteht aus folgenden Organen:
– Mitgliederversammlung
– Vorstand
– Arbeitsgruppen

3. Arbeitsgruppen führen den Namen der Themenbereiche, die sie abdecken. Sie bestehen
mindestens aus 3 Mitgliedern.

§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied der GRÜNE JUGEND Nürnberg ist jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND, das
im Gebiet des Kreisverbands wohnhaft ist oder seinen Lebensmittelpunkt dort hat und nicht
Mitglied eines anderen Kreisverbands ist. Des Weiteren können alle Mitglieder der GRÜNEN
JUGEND Mittelfranken, die in ihrer Umgebung keinen aktiven Kreisverband haben, einen
Antrag auf Mitgliedschaft bei der GRÜNEN JUGEND Nürnberg an den Kreisvorstand
stellen. Dieser Antrag muss schriftlich an den Kreisvorstand erfolgen.
2. Näheres zur Mitgliedschaft wie Äder GRÜNEN JUGEND regeln Satzungen der GRÜNEN
JUGEND Bundesverband und GRÜNEN JUGEND Bayern.

§ 4 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der GRÜNEN JUGEND Nürnberg
und setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.

2. Alle Mitglieder müssen 4 Wochen vorher eingeladen werden und eine Möglichkeit geschaffen werden, um Anträge einzubringen und diesen zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
3. Die Mitgliederversammlungen sind immer öffentliche Veranstaltungen
4. Die Aufgaben einer Mitgliederversammlung sind:

  • Bestimmung der Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit
  • Beschließung von Anträge und Satzungsänderungen
  • Wahl des Kreisvorstands
  • Entlastung des Kreisvorstand
  • Beratung und Beschluss des Haushaltes
  • Entlastung des*der Kreisschatzmeister*in
  • Entlassung des Vorstandsmitglieder durch die Wahl von Nachfolger*innen mit einfacher Mehrheit

§ 5 Anträge und Wahlen
1. Satzungsänderungsanträge müssen in schriftlicher Form beim Kreisvorstand eingereicht
werden. Die Antragsfrist liegt bei 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung und müssen eine
Woche vor dieser nochmal an alle Mitglieder versendet werden. Satzungsänderungsanträge
müssen mit einer 2/3 Mehrheit angenommen werden. Antragsberechtigt ist der Vorstand, die
Arbeitsgruppen und jedes Mitglied. Satzungsänderungsanträge werden offen abgestimmt. Auf Antrag einer Person, sind sie geheim abzustimmen.
2. Anträge müssen in schriftlicher Form beim Kreisvorstand eingereicht werden. Die
Antragsfrist liegt bei 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung und müssen eine Woche vor
dieser nochmal an alle Mitglieder versendet werden. Anträge werden offen abgestimmt und müssen mit einer einfachen Mehrheit angenommen werden. Antragsberechtigt ist der Vorstand, die Arbeitsgruppen, Ortsverbände und jedes Mitglied.
3. Personenwahlen (wie Vorstand, Delegierte oder Votenträger*innen) müssen geheim
gewählt werden. Für Personenwahlen muss immer spätestens zwei Wochen im Voraus angekündigt und auf einer Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Jedes Mitglied darf sich für alle Ämter, Mandate und als Funktionsträger*in aufstellen. Personenwahlen werden geheim und nur von Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Nürnberg abgestimmt.
4. Bei Abstimmungen sind alle Menschen unter 28 antragsberechtigt und dürfen
mitwählen. Auf Antrag können Mitglieder alle Nichtmitglieder ausschließen. Die Wahl des
Präsidiums und eines Wahlausschuss ist eine Abstimmung und keine Personenwahl.

§ 6 Vorstand
1. Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden organisatorischen Geschäfte im
Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. 

2. Der Vorstand besteht aus einer zwei Sprecher*innen, eine*r Geschäftsführer*in, eine*r Schatzmeister*in, und mindestens vier weiteren Beisitzer*innen.

3. Die beiden Sprecher*innen vertreten die Jugendpartei entsprechend §26 BGB nach außen.

Eine der beiden Sprecher*innen muss eine Frau, Inter, Trans, Nicht-binär, Agender Person (FINTA) sein.

4. Die Schatzmeister*in reguliert entsprechend bestehender Beschlüsse die Finanzen. Sie behält den Überblick der Gelder, tätigt Überweisungen und legt mindestens einmal im Jahr einen Haushaltsbericht des vergangen Jahrs vor und gibt einen Ausblick auf das kommende Haushaltsjahr. Die*der erste Stellvertreter*in ist der*die politische Geschäftsführung. Zweite*r Stellvertreter*in sind die Sprecher*innen. 

5. Die*der politische Geschäftsführer*in bildet zusammen mit den Sprecher*innen und der Schaftmeister*in den geschäftsführenden Vorstand. Dieser besteht zu mindestens aus 50% FINTAs entsprechend dem Genderstatut der GRÜNEN JUGEND Bayerns.

6. Die*der politische Geschäftsführer*in ist verantwortlich für die Umsetzung der Satzung. 

7. Die Beisitzer*innen werden so gewählt, dass der gesamte Vorstand quotiert besetzt ist. 

Bei noch zu vergebenden Posten und keiner Bewerbung einer FINTA bleibt die letzten
verbleibenden offene Plätze unbesetzt. Es gilt hierbei das Genderstatut der GRÜNEN
JUGEND Bayern verbindlich zu beachten.

8. Beisitzer*innen können auf Antrag mit einer Beschreibung der Aufgaben der Versammlung einen besonderen Aufgabenbereich übernehmen. Falls es keine Bewerbung auf diesen Posten mit besonderen Aufgabenbereich gibt, fällt dieser weg und wird zu einem Beisitzer*innen ohne einen vorgegebenen Aufgabenbereich. 

Beisitzer*innen mit einem besonderen Aufgabenbereich können wie andere Beisitzer*innen andere Themengebiete zusätzlich behandeln. Feste Beisitzer*innen mit besonderen Aufgabenbereichen ist die „Beauftragte für Geschlechterstrategie“ (ein quotierter Platz) und der*die „Vielfaltsbeauftragte“.

9. Der*die Beauftragte für Geschlechterstrategie achtet auf die Einhaltung des Genderstatuts. Er*Sie sorgt für eine Vernetzung für FINTAs und ist Ansprechpartner*in bei sexuellen Übergriffen. 

10. Der*die Vielfaltsbeauftragte*r setzt sich für die eine vielfältige Partei ein. Dabei sollen auf Bedürfnisse aller Personengruppen eingegangen und Barrieren abgebaut werden

11.  Alle Beisitzer*innen können zusätzliche Aufgaben innerhalb des Kreisvorstandes übernehmen

12. Alle Vorstandmitglieder sind gleichberechtigt und alle müssen Mitglied der GRÜNEN
JUGEND Nürnberg sein.
13. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahlen sind möglich. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so ist der Posten nach zu wählen. Nachgewählte Mitglieder bleiben nur bis zu den nächsten regulären Vorstandswahlen im Amt. Der Vorstand kann nur auf seine regulär gewählte Größe nachgewählt werden.

14. Bewerber*innen um ein Vorstandsmandat müssen über ihre Ämter und Mandate Auskunft
geben.
15. Der Vorstand legt mindestens einmal jährlich, sowie auf Antrag einer
Mitgliederversammlung, einen Rechenschaftsbericht und einen Finanzbericht vor.
16. Vorstandstreffen werden angekündigt und sind grundsätzlich öffentlich. Mit
Vorstandsmehrheit kann die Nichtöffentlichkeit beschlossen werden. Über jedes Treffen und
die besprochenen Dinge ist die Mitgliederversammlung zu informieren.
17. Vorstandsmitglieder werden auf der Website als Ansprechpartner*innen veröffentlicht.

§7 Finanzen 

Der*die Schatzmeister*in verhandelt die Gelder mit BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Nürnberg aus. Sondermitgliedsbeiträge von Menschen die Mitglieder in der GRÜNEN JUGEND Nürnberg sind, sind mit einzubeziehen.

Die GRÜNE JUGEND Nürnberg darf ein eigenes Konto, unabhängig von der BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Nürnberg. Für die Wahlkämpfe werden Rücklagen gebildet, die im Jahr des entsprechenden Wahlkampfes abgebaut werden. Dabei gilt 50% des Jahreshaushalts sind Rücklagen für die Wahlkämpfe, entsprechend folgenden Schemas:

20% Kommunalwahl, 10% Landtagswahl, 10% Bundestagswahl, 10% Europawahl.

Die restlichen 50% stehen für Aktionen, Bildungsveranstaltungen und sonstigen Ausgaben zur Verfügung. Es dürfen keine Schulden aufgenommen werden.

Bei politischen Bildungsveranstaltungen sind zuvor der Bezirksverband zu Fragen, ob sie Mittel vom Ring politischer Jugend (RPJ) zur Verfügung stellen.

§ 8 Fördermitgliedschaft
1. Eine altersunabhängige Fördermitgliedschaft ist möglich.
2. Fördermitglieder besitzen kein Wahl- und Stimmrecht, sie haben aber ein Rederecht auf Mitgliederversammlungen.
3. Der Mindestmitgliedschaftsbeitrag einer Fördermitgliedschaft beträgt 24 € im Jahr.
4. Eintritt sowie Austritt der Fördermitgliedschaft erfolgen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der GRÜNEN JUGEND Nürnberg

§ 9 Allgemeine Bestimmungen
1. Die Vorstandswahlen sollen möglichst zu Beginn des Schuljahres sattfinden.
2. Schiedsinstanz für Streit zwischen Mitgliedern oder Organen der GRÜNE JUGEND
Nürnberg ist das Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND. Gegen ein
Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundsätze der GRÜNE JUGEND Nürnberg
verstößt, kann jedes Mitglied Ausschluss beantragen.

3. Die Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft. Beschlossen am 09.12.2021

§ 10 Auflösung
1. Die GRÜNE JUGEND Nürnberg ist aufgelöst, wenn über ein Jahr lang kein reguläres
Treffen mehr stattgefunden hat.
2. Darüber hinaus ist es möglich, die GRÜNE JUGEND Nürnberg durch eine eigens dafür
einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit aufzulösen. Ein
Auflösungsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn weniger als drei Mitglieder dagegen
stimmen.
3. Unser Restvermögen fällt dann, falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließ,
an Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Nürnberg Stadt zurück mit der Bitte, den Restbetrag
für Jugendprojekte zu verwenden oder der GRÜNEN JUGEND Bayern zur Verfügung zu
stellen. Beschlossen am 09.12.2021