Satzung der GRÜNEN JUGEND Nürnberg

Name und Sitz:

  1. Der Name der politischen Jugendorganisation ist GRÜNE JUGEND Nürnberg.
  2. Die GRÜNE JUGEND Nürnberg ist politisch unabhängig und sieht die Partei Bündnis 90/Die Grünen als ihren Ansprechpartner.
  3. Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Nürnberg ist das Büro von Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Nürnberg Stadt.
  4. Der Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Nürnberg umfasst das Gebiet der Stadt Nürnberg.

 

§ 1 Aufgaben

  1. Die GRÜNE JUGEND Nürnberg wirbt innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen für ihre Ziele und Vorstellungen.
  2. Dabei
  1. Bietet sie eine offene Struktur für politisch interessierte Menschen.
  2. Schult und informiert sie junge Menschen politisch.
  3. Versucht sie, die Arbeit von verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen der Region – besonders der grün-nahen Gruppen – zu unterstützen.
  4. Arbeitet sie auch mit nicht parteibezogenen Jugendinitiativen und Interessensgruppen zusammen und unterstützt diese.

 

§ 2 Struktur

  1. Der Kreisverband Nürnberg ist anerkanntes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Bayern und der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken.
  2. Ortsgruppen führen den Namen GRÜNE JUGEND Nürnberg mit dem Zusatz des jeweiligen Ortsteils und müssen aus mindestens zwei Personen bestehen.

 

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der GRÜNE JUGEND Nürnberg ist jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND, das im Gebiet des Kreisverbands wohnhaft ist oder seinen Lebensmittelpunkt dort hat und nicht Mitglied eines anderen Kreisverbands ist. Des weiteren können alle Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken, die in ihrer Umgebung keinen aktiven Kreisverband haben, einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der GRÜNEN JUGEND Nürnberg an den Kreisvorstand stellen. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen.
  2. Nur Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Nürnberg haben Stimmrecht bei den Satzungsänderungsanträgen.
  3. Näheres zur Mitgliedschaft der GRÜNEN JUGEND regeln Satzungen der GRÜNEN JUGEND Bundesverband und GRÜNEN JUGEND Bayern.

 

§ 4 Fördermitgliedschaft

  1. Eine altersunabhängige Fördermitgliedschaft ist möglich.
  2. Fördermitglieder besitzen kein Wahl- und Stimmrecht.
  3. Der Mindestmitgliedschaftsbeitrag einer Fördermitgliedschaft beträgt 24 € im Jahr.
  4. Eintritt sowie Austritt erfolgen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der GRÜNEN JUGEND Nürnberg und setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.

2. Die Mitgliederversammlung steht allen Interessent*innen und Besucher*innen offen.

3. Die Mitgliederversammlung:

  • Bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit.
  • Beschließt über Anträge.
  • Wählt, entlastet und kontrolliert den Vorstand.
  • Berät und beschließt über den Haushalt.
  • Entlässt Vorstandsmitglieder durch Wahl von Nachfolger*innen mit einfacher Mehrheit.
  • Erkennt Ortsgruppen mit zweidrittelmehrheit an.
  • Beschließt über diese Satzung und Satzungsänderungen:

Bei Anträgen zur Änderung der Satzung und für ein konstruktives Misstrauensvotum nach Absatz 3, Buchstabe e) liegt die Frist bei zwei Wochen, die Anträge müssen der Einladung beigefügt werden.

  1. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt, Personen mit absoluter Mehrheit gewählt und die Satzung mit Zweidrittelmehrheit geändert. Es zählen jeweils die gültig abgegebenen Stimmen.
  2. Der Termin und die Häufigkeit einer Mitgliederversammlung werden von der Mitgliederversammlung, per Abstimmung, mit einer Zweidrittelmehrheit bestimmt. Die Einladung erfolgt in der Regel durch den Vorstand per E-Mail mit einem Vorschlag zur Tagesordnung.
  3. Über jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll verfasst, welches vor der nächsten Mitgliederversammlung den Mitgliedern und Interessent*innen zukommen zu lassen ist. Der Vorstand trägt hierfür die Verantwortung.

4. Die Mitgliederversammlung wird von einem Präsidium geleitet, das aus mindestens zwei Mitgliedern besteht. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder im Präsidium ist auf 50% limitiert. Das Präsidium wird mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung vom Vorstand angefragt und muss von der Mitgliederversammlung mit einer absoluten Mehrheit in einer Abstimmung bestätigt werden.

5. Alle Ausgaben des Vorstandes, die 300 Euro übersteigen, müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt oder, im Falle eines Notfalls, auf der darauffolgenden Versammlung bestätigt werden. Falls dem nicht so ist, muss die finanzielle Tätigung rückgängig gemacht werden, oder eine anderweitige Einigung mit dem*der Schatzmeister*in von Bündnis 90/Die Grünen gefunden werden.

 

§ 6 Vorstand

  1. Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden organisatorischen Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt die GRÜNE JUGEND Nürnberg nach außen.
  2. Der Vorstand setzt sich aus zwei Sprecher*innen zusammen, von denen mindestens eine weiblich ist, eine*r Geschäftsführer*in, eine*r Finanzbeauftragten, welche*r stets den Überblick über die Finanzen der GRÜNEN JUGEND Nürnberg hat, und bis zu vier weiteren Beisitzer*innen, die für ein vor der Wahl festgesetztes Aufgabenfeld zuständig sind.
  3. Die Hälfte der Vorstandsmitglieder müssen Frauen sein. Bei noch zu vergebenden Posten und keiner weiblichen Bewerbung kann der letzte Platz in einem Frauenforum durch ein Frauenvotum geöffnet werden.
  4. Alle Vorstandmitglieder sind gleichberechtigt, alle müssen Mitglied der GRÜNEN JUGEND sein.
  5. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so ist der Posten nach zu wählen. Nachgewählte Mitglieder bleiben nur bis zu den nächsten regulären Vorstandswahlen im Amt. Der Vorstand kann nur auf seine regulär gewählte Größe nachgewählt werden.
  6. Ein Vorstandsmitglied ist für die Finanzen verantwortlich. Sie/er überwacht die Mittel von Bündnis 90/Die Grünen Nürnberg Stadt. Falls die GRÜNE JUGEND Nürnberg ein eigens Konto führt, ist die Wahl eines Vorstandsmitgliedes als Finanzbeauftragte*r notwendig.
  7. Bewerber*innen um ein Vorstandsmandat müssen über ihre Ämter und Mandate Auskunft geben.
  8. Der Vorstand legt mindestens einmal jährlich, sowie auf Antrag einer Mitgliederversammlung, einen Rechenschaftsbericht und einen Finanzbericht vor.
  9. Der Vorstand tätigt Ausgaben auf Beschluss einer Mitgliederversammlung. In Ausnahmefällen kann der Vorstand bis zu einem Betrag von 100 € mit einer Vorstandsmehrheit ohne Beschluss einer Mitgliederversammlung über Ausgaben entscheiden. In diesem Fall informiert der Vorstand auf der nächsten Mitgliederversammlung über getätigte Ausgaben.
  10. Vorstandstreffen werden angekündigt und sind grundsätzlich öffentlich. Mit Vorstandsmehrheit kann die Nichtöffentlichkeit beschlossen werden. Über jedes Treffen und die besprochenen Dinge ist die Mitgliederversammlung zu informieren.
  11. Vorstandsmitglieder werden auf der Website als Ansprechpartner*innen veröffentlicht.

 

§ 7 Allgemeine Bestimmungen

  1. Wahlen sind immer geheim, Abstimmungen im Prinzip offen und nur auf Antrag eines Mitgliedes geheim.
  2. Für Abstimmungen können die anwesenden Mitglieder beschließen, dass diese auch für Nichtmitglieder geöffnet werden.
  3. Werden für Nichtmitglieder die Abstimmungen geöffnet, so können trotzdem jederzeit für einzelne Abstimmungen Nichtmitglieder von den Abstimmungen ausgeschlossen werden. Hierzu bedarf es eines Beschlusses.
  4. Die Vorstandswahlen sollen möglichst zu Beginn des Schuljahres sattfinden.
  5. Schiedsinstanz für Streit zwischen Mitgliedern oder Organen der GRÜNE JUGEND Nürnberg ist das Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Bayern, die Berufung zum Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Bundesverband ist möglich. Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder die Grundsätze der GRÜNE JUGEND Nürnbergverstößt, kann jedes Mitglied Ausschluss beantragen.
  6. Die Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft. Beschlossen am 14.06.2012.

 

§ 8 Auflösung

  1. Die GRÜNE JUGEND Nürnberg ist aufgelöst, wenn über ein Jahr lang kein reguläres Treffen mehr stattgefunden hat.
  2. Darüber hinaus ist es möglich, die GRÜNE JUGEND Nürnberg durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit aufzulösen. Ein Auflösungsbeschluss ist nur dann wirksam, wenn weniger als drei Mitglieder dagegen stimmen.
  3. Unser Restvermögen fällt dann, falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließ, an Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Nürnberg Stadt zurück mit der Bitte, den Restbetrag für Jugendprojekte zu verwenden oder der GRÜNEN JUGEND Bayern zur Verfügung zu stellen.

Stand 17.08.2017