Die GRÜNE JUGEND Nürnberg (GJ Nürnberg) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von Freitag, Teile des bayerischen Versammlungsgesetzes per einstweiliger Anordnung außer Kraft zu setzen, erfreut aufgenommen.

„Für uns war von Anfang an klar dass einige Verschärfungen nicht mit dem Demokratieverständniss unserer Bundesrepublik konform sind“, so Kasimir Buhr, Sprecher der GJ Nürnberg.
Wie dass Bundesverfassungsgericht bestätigte, sind die zu vage formulierten Regelungen zu Bußgeldern und uneingeschränkten Videoaufnahmen von Demonstranten nicht zulässig, da sie die Bürger einschüchtern könnten.
Auch kritisiert die GJ Nürnberg die deutlich verlängerten Fristen bei der Anmeldung einer Versammlung. Dabei würden die Bürger ebenso eher abgeschreckt als angeregt, ihre Grundrechte zu nutzen. „Demonstrationen und Versammlungen sind ein Grundbestandteil unserer Demokratie, und sollten daher nicht eingeschränkt werden“, so Maximilian Bildt. „Es sollte dem Staat ein Grundinteresse sein; seine Bürger an der Meinungsbildung zu beteiligen“, so Kasimir Buhr weiter. „Dies ist für den Bürger am einfachsten durch Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen möglich, weshalb die Versammlungsfreiheit auch im Grundgesetz verankert sind“.

Zusammen mit der grünen Landtagsabgeordneten Christine Stahl hatte die GRÜNE JUGEND Nürnberg bereits kurz nach Einführung des neuen Versammlungsgesetzes am 10. Oktober.2009 mit einer Aktion in Nürnberg vor den Einschränkungen gewarnt. Damals wie heute weist die GRÜNE JUGEND darauf hin, dass der Grundgedanke eines solchen Gesetzes die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung sein sollte und nicht Kontrolle und Einschüchterung. In dieser Haltung sieht sich die GJ Nürnberg durch dass Urteil des Bundesverfassungsgericht bestärkt.